Pflanzenöl- Blockheizkraftwerke

Wir möchten Sie im Folgenden davon überzeugen, daß der Betrieb von Pflanzenöl- Blockheizkraftwerken eine ökologisch tragfähige und nachhaltige - und darüber hinaus wirtschaftlich äußerst interessante- Variante für Ihren Betrieb darstellt.

Energieeinspeisegesetz

1991 trat als Folge der internationalen Klimaschutzvereinbarungen das erste Stromeinspeisegesetz in Kraft. Im April 2000 trat das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in Kraft, das bereits für größere Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Photovoltaik auskömmliche Vergütungen sicherstellte. Erstmals wurde ein nationaler Förderstandard durchgesetzt und der Netzbetreiber einheitlich zur Stromabnahme verpflichtet. Das EEG hat zwischenzeitlich zu einer Weltmarktführerschaft Deutschlands in der Wasser-, Windkraft- und Biogastechnik, zu ca. 100.000 neuen Arbeitsplätzen und zu einem Deckungsbeitrag der regenerativen Energien von 8% der deutschen Stromgrundversorgung geführt.

Seit Herbst des letzten Jahres wurde nun die Novellierung des EEG auf der Grundlage des vorgelegten Referentenentwurfes des Umweltministeriums diskutiert. Am 2.4.2004 wurde im Bundestag die Novelle des EEG verabschiedet, die am 1.8.2004 in Kraft trat. Neben Änderungen und Differenzierungen im Bereich der Windkraft und einer grundsätzlichen Erhöhung der Einspeisevergütung für den Solarstrom wurden erstmals deutliche Signale für eine künftige Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse gesetzt. Die größten Veränderungen der EEG- Förderung betreffen die Nutzung der Biomasse.

Tabelle 1 Leistung

Grundvergütung [€ct /kWh]

NaWaRo- Bonus [€ct /kWh]

KWK- Bonus [€ct /kWh]

Techno- Bonus [€ct /kWh]

 

 

 

 

bis 150 kW

11,5

+ 6,0

+ 2,0

+ 2,0

bis 500 kW

9,9

+ 6,0

+ 2,0

+ 2,0

bis 5000 kW

8,9

+ 4,0

+ 2,0

+ 2,0

über 5000 kW

8,4

+ 0,0

+ 2,0

+ 0,0

War hier in 2003 noch von max. 0,14 €/kwh die Rede, so wurde in der aktuellen Fassung eine Vergütung von bis zu 19,5 €ctlkwh für den Betrieb kleiner Biogasanlagen und Pflanzenöl- BHKW (bis 150 KW-ett.) festgeschrieben. Die Vergütung des eingespeisten Stromes wird im EEG auf 20 Jahre garantiert. Für die Grundvergütung ist eine jährliche Degression von 1,5% vorgesehen. Neben der Grundvergütung und dem Bio- (oder NaWaRo-) Bonus ist unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Förderung durch den Kraft- Wärme- Kopplungs- (KWK) Bonus und den Techno- Bonus möglich. Unter dieser Voraussetzung wird die Errichtung von Biogasanlagen und Biomasse- Blockheizkraftwerken (BHKW) erstmals wirtschaftlich vertretbar.

Biomassenutzung in Blockheizkraftwerken

Der Boom der Windkraft in Norddeutschland und der Bau großer Biogasanlagen in den Folgebetrieben der arrondierten LPG's hat das geflügelte Wort „Vom Landwirt zum Energiewirt" geschaffen. Diese Entwicklung war natürlich nur wenigen Betrieben möglich, die über prädestinierte Lagen in windstarken Gebieten verfügten, große Flächen und Viehstückzahlen aufwiesen oder in Prozeße eingebunden waren, die auf große Biomasse- Abfallmengen aus der Agro- und Lebensmittelproduktion zurückgreifen konnten. Nicht zuletzt waren auch die Investitionskosten für die Erstellung der Biogas- Anlagen mit über 3000.- €/kW installierter elektrischer Anlagenleistung für die meisten Betriebe nicht tragbar. Durch das neue EEG können nunmehr jedoch auch andere Betriebe und sogar Haushalte in den Genuß eines zweiten Standbeines und einer langfristigen Kostenstabilisierung kommen.

Dies wird möglich durch Pflanzenöl- Blockheizkraftwerke. Bei genügend großer Grundlast können diese Agreggate durch die erhöhten Vergütungen des EEG neben der kosteneffizienten Heizung und Strom- / Notstromversorgung sogar Gewinne durch Stromverkauf erwirtschaften.

Blockheizkraftwerke bestehen aus Standdieselmotoren, die in Schiffahrt und Industrie für Laufleistungen von mehreren tausend Stunden konzipiert und seit Jahrzehnten erfolgreich betrieben werden. Da es in der Vergangenheit wirtschaftlich uninteresant war, wurden bisher keine Aggregate angeboten, die tatsächlich für den Brennstoff Pflanzenöl geeignet und frei gegeben sind.

Da die thermische Auslegung und ein gleichförmiger Betrieb Garanten für die Lebensdauer des Kraftwerkes darstellen, sind allle Komponenten an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Die Abwärme kann über Wärmetauscher ins Heizungsnetz geleitet werden. Über einen Generator wird gleichzeitig Strom erzeugt und in das Versorgungsnetz eingespeist. Die Anlagen können als Modul frei Werk oder als komplett installierte und betriebsfertige Container geliefert werden.

Pflanzenöl- BHKW in Gartenbau und Gewerbe

Da die erforderlichen Betriebsgrößen und Stoffdurchsätze für den Betrieb von Biogasanlagen selten erreicht werden können, stellt oft der Betrieb von Pflanzenöl- Blockheizkraftwerken eine Alternative dar. Hamburg und seine angrenzenden Landkreise in Schleswig- Holstein und Niedersachsen zeichnen sich z.B. durch eine Vielzahl von Gärtnereien mit überdachten Flächen von 2000- 20.000 qm aus, die einen hohen Heizenergiebedarf haben. Gärtnereien kommen z.B. partiell auf Jahresheizölverbräuche, die mit 20 - 30 I /qm dem Bedarf konventionellen Wohnraumes entsprechen. Die Untersuchung der Investitions- und Betriebskosten für den Betrieb eines BHKW mit Pflanzenöl hat gezeigt, das meist der Heizwärmebedarf des Betriebes zum Großteil durch die kostenlose Motorabwärme gedeckt werden kann, während die gesamten Betriebs-, Investitions-, Brennstoff-, Wartungs- und Versicherungskosten durch den Ertrag aus der Stromeinspeisung gedeckt werden.

Der Vergleich verschiedener Betriebe hat gezeigt, das i.A. von etwa 55-75% Vollastbetriebsstunden ausgegangen werden kann. Untersucht wurden unsererseits neben dem Gartenbau auch öffentliche Frei- und Hallenbäder, Krankenhäuser, Hotelanlagen, Schulen und verschiedene Gewerbebetriebe.

Die vorgeschlagenen Lösungen lassen sich durchaus auf andere Heiz-, Energie- und Prozeßkostenintensive Betriebe übertragen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß typische Amortisationszeiträume bei Produktionsanlagen oder Kraftwerken bei 5- 10 Jahren liegen (müssen). Dies war bisher nur für Windkraftanlagen an guten Standorten und große Biogasanlagen bei günstigem Bezug von Reaktormaterial gegeben. Insofern stellt die vorliegende Novellierung des EEG erstmals eine Grundlage für die künftige Verbreitung und den Ausbau regenerativer Energien dar. Nutzen Sie diese Chance jetzt.

Investitionssicherheit

Die dritte Lesung der EEG- Novelle zeichnete sich durch eine parteiübergreifende Zustimmung zur Förderung der Biomasse aus. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, das unter Umständen nach einer politischen Veränderung auch eine restriktive Anpassung des EEG zu befürchten ist. Die bisherige Rechtsprechung hat jedoch noch keine Beispiele erbracht, in denen die vertraglich abgesicherten Vergütungen nach dem EEG geförderter Anlagen reduziert, versagt oder gekappt wurden. Daher ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand für alle beantragten und genehmigten Anlagen, die im Zeitraum ab 2004 einen Einspeisevertrag abschließen können und in Betrieb gehen, von den erhöhten Vergütungen des neuen EEG für die Stromproduktion auszugehen. Am 27. September 2001 hat die Europäische Union die Richtlinie für den Ausbau der emeuerbaren Energien erlassen; der regenerative Anteil an der EU- Stromproduktion soll bis zum Jahr 2010 auf rund 22% gesteigert werden. Diese Ziele sind ohne eine deutliche Förderung der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in Deutschland und Europa nicht zu erreichen.

Produkte

Gegenwärtig können wir Ihnen Pflanzenöl- Blockheizkraftwerke in folgenden Leistungsgrößen anbieten.

Bitte fordern Sie ein diesbezügliches Angebot an:

P - BHKW

COP [kW-elt.]

COP [kW-therm.]

Preis(€) netto

A8-KWE-PN 8 17 20.475.-
A12-KWE-PN 12 24 23.835.-
A20-KWE-PN 20 32 29.820.-
A25-KWE-PN 25 41 32.550.-
A30-KWE-PN 30 48 36.435.-

A110A-PN

110

129

96.300.-

A130B-PN

130

153

117.200.-

A150C-PN

150

180

138.700.-

A180D-PN

180

215

155.800.-

Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch Aggregate in anderen Leistungsgrößen an. Die genannten Richtpreise ab Werk (Stand 1/2005, Bindefrist 4 Wochen) beziehen sich auf die Ausstattung Netzparallelbetrieb mit Notstromfunktion im schallgedämmten Gehäuse. Bitte beachten Sie, das weitere Nebenkosten durch Einbau, Anschluß, Schornstein, Tankanlagen, Pufferspeicher, Netzanbindung usw. in Ihrer Gesamtkalkulation zu berücksichtigen sind. Wir sind Ihnen bei der kompletten Kostenermittlung, Planung und Genehmigung gern behilflich.